Allgemeine Informationen zur Transgender-Begleitung
Der Begriff Transgender meint, dass die geschlechtsspezifischen Merkmale des Körpers nicht mit der Geschlechtsidentität einer Person übereinstimmen. Dies geht häufig mit Leidensdruck und Unbehagen (Geschlechtsdysphorie) einher. Viele trans* Personen wünschen sich einen Geschlechtswechsel. Dieser umfasst verschiedene Facetten.
- psychosozialer Geschlechtswechsel: Leben und Anerkennung in der gewünschten
Geschlechterrolle im sozialen Kontext (z.B. Familie, Freundeskreis, Beruf) - körperlicher Geschlechtswechsel: hormonelle und chirurgische Maßnahmen zur
Angleichung des Körpers an das Geschlecht, das der eigenen Geschlechtsidentität
entspricht - juristischer Geschlechtswechsel: Vornamens- und Personenstandsänderung
Ob ein Geschlechtswechsel nur in einzelnen oder in allen Bereichen gewünscht ist, ist von Person zu Person unterschiedlich.
Mein Angebot
Im Mittelpunkt der Transgender-Begleitung steht die Suche nach Möglichkeiten, die
Geschlechtsdysphorie zu vermindern. So lässt sich zum Beispiel klären, welche
Facetten des Geschlechtswechsels angestrebt werden. Ich begleite trans* Personen
auf dem für sie stimmigen Weg und erstelle Gutachten, die das Amtsgericht für eine
Vornamens- und Personenstandsänderung voraussetzt sowie Indikationsschreiben
für hormonelle und chirurgische Maßnahmen.
Dauer
Eine einzeltherapeutische Sitzung dauert 50 Minuten. Gespräche finden etwa alle drei bis sechs Wochen, je nach Bedarf, statt.
Honorar
Das Honorar für eine Sitzung beträgt 100 Euro. Eine Erstattung über die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.